AGB Magazin Avance

AGB’s Magazin AVANCE – Gutes Leben fein genießen

§ 1 PR-Anzeigen sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.

§ 2 Die in der PR-Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht bei Vertragsabschluss ein anderer Beginn vereinbart wird.

§ 3 Der Werbungstreibende erhält rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb von Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.

$ 4 Für die Anzeigengrößen gelten nur die in diesem Tarif festgelegten Formate.

§ 5 Bei jeder Änderung der Anzeigenpreise gelten die Bedingungen der jeweils neuen Preisliste ab deren Gültigkeitsdatum. Für laufende Aufträge wird eine Karenzzeit von sechs Monaten eingeräumt.

§ 6 Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Text- bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Abrechnung des Auftrages wird ausschließlich mit dem Werbemittler vorgenommen.

§ 7 Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.

§ 8 Textanzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung als solche nicht erkennbar sind, werden als Werbung durch PR-Anzeige kenntlich gemacht.

§ 9 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung bis höchstens 30% des Anzeigen-Netto Preises oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind weitere Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nach der ersten Veröffentlichung nicht unverzüglich reklamiert.  Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 10 Digitale Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten digitalen Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

§ 14 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, oder stimmt die gelieferte Druckvorlage mit dem bestellten Anzeigenformat nicht überein, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe und Spaltenbreite der Preisberechnung zugrunde gelegt.

§ 15 Die Zeitschriften erscheinen 2 x jährlich. Das Versanddatum ist Erscheinungsdatum. Für Verzögerungen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, wird nicht gehaftet.

§ 16 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, nach Vertragsschluss und Rechnungserstellung fällig. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.

§ 17 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 2 v. H. über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Herausgeber kann die weitere Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei Klagen, Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.

§ 18 Der Herausgeber liefert auf Wunsch jeweils sofort nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Seitenbeleg. Eine vollständige Belegnummer wird geliefert, sofern Art und Umfang des Anzeigenauftrages dieses rechtfertigen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.

§19 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Herausgeber nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt dem Verlag zurückzuvergüten.

§ 20 Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und umfangreichen Satzarbeiten hat der Auftraggeber zu bezahlen.

§ 21 Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 v. H. sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Herausgeber dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

§ 22 Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht der Aufbewahrung dieser Unterlagen endet nach drei Monaten.

§ 23 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1)  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

§ 24 Der Herausgeber gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Ausführung der Anzeigen nur unter den Umständen, dass der Auftraggeber fehlerlose Druckunterlagen gemäß den Anforderungen des Verlages und/oder den Bestimmungen der Preisliste geliefert hat. Der Herausgeber haftet nicht für Fehler der Druckerei oder des Grafikers!

§ 25 Haftung des Anbieters

(1)  Der Auftragnehmer haftet für Schäden irgendwelcher Art – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen – grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadenersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich  aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen. Sofern der Auftragnehmer wegen fahrlässigen Verhaltens haftet, ist die Haftung grundsätzlich auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Auftragnehmer nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung bedient.

 

§ 26 Kündigung

(1) Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) gekündigt werden. Die Kündigung ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

(a) der Auftragnehmer einen vereinbarten Fertigstellungstermin nicht einhält und eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Verzögerung nicht zu vertreten.

(b) der Auftragnehmer andere Pflichten aus diesem Vertrag in grober Weise verletzt.

© der Auftraggeber seine Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere seine Mitwirkungspflichten in grober Weise verletzt.

(d) über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels einer die Kosten deckenden Insolvenzmasse abgelehnt  worden ist.

(2) Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die bis dahin erstellte Anzeige und es gehen alle Nutzungsrechte an der bereits vollständig oder teilweise erstellten Anzeige sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Auftraggebers bleibt unberührt.

 

§ 27 Vertraulichkeit

(1)  Der Auftragnehmer wird jegliche Information, die er von dem Kunden vor und im Rahmen dieses Vertrages erhält, vertraulich behandeln. Er wird sie intern nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich machen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen benötigen. Nach Abnahme der Internetpräsenz wird er die Informationen, soweit sie verkörpert sind, entweder zurückgeben oder vernichten, sofern sie nicht zu Gewährleistungszwecken weiterhin erfordert werden.

 

§ 28 Schlussbestimmungen

(1)  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

(2)  Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3)  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt werden. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll durch diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt werden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Freiburg im November 2015 Avance -Gutes Leben fein genießen