Gesellschaft für angewandte Philosophie Baden-Baden

Gründungsprotokoll am 14.6. 2001
Protokoll über die Gründungsversammlung eines Vereins

Heute am 14.Juni 2001 sind erschienen in 76530 Baden-Baden, Friesenbergstr.25 bei Greta Hessel, die in der angefügten Anwesenheitsliste (Anlage 1)  ersichtlichen 7 Personen, um  über die Gründung eines Philosophischen Vereins zu beraten und Beschluß zu fassen.

Greta Hessel eröffnete die Versammlung. Sie begrüßte die Erschienenen und legte kurz den Zweck der Zusammenkunft dar. Durch Zuruf wurden Frau Hessel zum Versammlungsleiter und Frau Bepler zur Protokollführerin gewählt, sie nahmen die Ämter an.

Frau Hessel unterbreitete hierauf folgende Tagesordnung:

  1. Aussprache über die Gründung eines Philosophischen Vereines.
  2. Beratung und Feststellung der Vereinssatzung
  3. Wahl der Vorstandsmitglieder.
  4. Verschiedenes

Gegen diese Tagesordnung wurde kein Widerspruch erhoben.

Frau Hessel erläuterte die Notwendigkeit der Gründung eines Philosophischen Vereins. Sie unterbreitete sodann den Entwurf der Satzung. Dieser wurde Punkt für Punkt durchberaten. Alle Teilnehmer der Versammlung billigten den Wortlaut dieser Satzung (Anlage 2) in einer offenen Abstimmung durch Handaufheben.

Frau Hessel stellte fest, dass hiermit der „Philosophische Verein Baden-Baden“ gegründet ist.

Sie  forderte die Versammlungsteilnehmer auf ihren Beitritt durch Unterzeichnung der Satzung zu bestätigen. Die Anwesenden unterzeichneten sodann die Satzung.

Aus dem Kreis der Versammlung wurde Frau Hessel und Frau Wegerer-Groschupf

als Vorstandsmitglieder  vorgeschlagen.  Frau Hessel legte daraufhin die Versammlungsleitung nieder; auf Vorschlag der Anwesenden übernahm sie Herr Ach.

Die Anwesenden entschieden sich für eine offene Abstimmung durch Handaufheben. Vorgeschlagen und bei Enthaltung des jeweiligen Bewerbers wurden einstimmig gewählt zum

  1. Vorsitzenden: Frau Hessel, Philosophin, Friesenbergstr.25. 76530 Baden-Baden
  2. Vorsitzende: Frau Wegerer-Groschupf, Krankenschwester,  Ludwig-Wilhelmplatz 3, 76530 Baden-Baden

Die Gewählten erklärten, dass sie die Wahl annehmen. Frau Hessel übernahm wieder die Versammlungsleitung.

Sodann wurden die nächsten Schritte für die Aufnahme der Vereinstätigkeit erörtert.

Mit dem Dank an die Erschienenen schloss Frau Hessel um 22.30 Uhr die Versammlung

Baden-Baden den14. Juni 2001

Satzung

1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen „Gesellschaft für angewandte Philosophie Baden-Baden e.V.“  Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Baden-Baden einzutragen; nach der Eintragung führt er den Zusatz „e. V.“.

(2) Sitz des Vereins ist Baden-Baden.

2 Zweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige kulturelle Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgaben- ordnung, insbesondere mit dem Ziel, Philosophie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Podiumsdiskussionen, philosophische Salons, Seminare, Internet-Fora und Edition von Zeitschriften, wobei philosophisches Interesse frei von religiösen und politischen Anschauungen geweckt und in Bezug auf Weisheitssuche, Orientierung, Sinnsuche und Freude an gemeinsamen Gesprächen gefördert, die Gesprächskultur verbessert und damit die Lebensqualität gesteigert werden sollen.

(3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

(6) Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

3 Geschäftsjahr

(1) Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr

(2) Das erste Rumpfjahr endet am 31. 12. 2001.

4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied der Gesellschaft kann jede natürliche Person über 14 Jahre und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Minderjährige haben die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters nachzuweisen. Juristische Personen können nur als Fördermitglieder aufgenommen werden.

(2) Über den schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags muss nicht begründet werden. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Mitteilung des Vorstandes.

(3) Die Mitgliedschaft endet

[a] durch Tod des Mitglieds, im Falle von juristischen Personen durch Liquidation;

[b] durch schriftliche Austrittserklärung des Mitglieds zum Ende des Kalenderjahres, wobei die schriftliche Austrittserklärung bis zum 31. Oktober des Jahres bei der Gesellschaft eingegangen sein muss;

[c] durch Streichung von der Mitgliederliste; eine Streichung kann erfolgen, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des fälligen Mitgliedsbeitrages im Rückstand bleibt; über die Streichung eines Mitglieds aus der Mitgliederliste entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit;

[d] durch Ausschluß aus der Gesellschaft; ein Ausschluß erfolgt bei schuldhaftem, erheblichem Verstoß gegen die Interessen der Gesellschaft nach Anhörung des Betroffenen durch Beschluß des Vorstandes mit Drei-Viertel-Mehrheit. Der Beschluß ist schriftlich zu begründen.

[e] Gegen diesen Beschluß kann der Betroffene innerhalb einer Frist von einem Monat die Mitgliederversammlung anrufen. Diese ist vom Vorstand binnen eines Monats über den Vorgang zu unterrichten und einzuberufen. Sie entscheidet über den Ausschluß mit einfacher Mehrheit.

(4) Ehrenmitglieder werden durch den Vorstand ernannt und haben die gleichen Rechte wie die Mitglieder; sie sind jedoch von der Beitragspflicht befreit.

(5) Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 43 Euro pro Jahr und wird mit Beginn der Mitgliedschaft durch Bankeinzug erhoben. Ab dem auf den Beginn der Mitgliedschaft folgenden Kalenderjahr wird der Mitgliedsbeitrag jeweils zu Jahresbeginn durch Bankeinzug unter Anrechnung des im ersten Rumpfjahr angefallenen Überschussbetrages erhoben.

(6) Die Höhe des Mitgliederbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

5 Rechte und Pflichten

(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an den Aktivitäten und Veranstaltungen des Vereins, wie Podiumsdiskussionen, philosophischen Salons, Seminaren, Lesungen, Gesprächsrunden u.s.w., teilzunehmen und bei der Erstellung einer Zeitschrift („Vereinsorgan“ > Philo-Sophia < ) mitzuwirken.

(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Zwecke und Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern und zu verfolgen, das Vereinseigentum schonend zu behandeln, den Mitgliedsbeitrag rechtzeitig jährlich im voraus zu entrichten.

6 Organe

Die Organe des Vereins sind (1) die Mitgliederversammlung, (2) der Vorstand, (3) der Wissenschaftliche Beirat.

7 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist jährlich von dem/der Vorsitzenden mit einer Frist von vier Wochen schriftlich einzuladen. Die Mitglieder können einer Einladung durch elektronische Post zustimmen. Der Einladung ist eine vom Vorstand beschlossene Tagesordnung beizufügen. Die Tagesordnung kann von der Mitgliederversammlung geändert und ergänzt werden.

(2) Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind

[a] die Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr

[b] die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dessen Entlastung

[c] die Neuwahl des Vorstandes bei Ablauf von dessen Amtsperiode

[d] die Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge

[e] Beschlüsse über Änderung der Satzung

[f] Beschlüsse über Widersprüche von Mitgliedern gegen den Ausschluß aus dem Verein

[g] Beschlüsse über die Auflösung des Vereins

[h] Aufgaben, die der Mitgliederversammlung nach geltendem Vereinsrecht zustehen.

(3) Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse dies erfordert oder wenn mindestens fünfzig Prozent der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe fordern.

(4) Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die seit mindestens sechs Monaten dem Verein angehören und die den Jahresmitgliedsbeitrag entrichtet haben. Über Satzungsänderungen entscheidet die Mitgliederversammlung mit drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen. Kommt die erforderliche Mehrheit nicht zustande, gilt der Antrag als abgelehnt. Auf Antrag sind Beschlüsse in geheimer Wahl zu fassen.

(5) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein zeitnahes Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

8 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, einem/einer Schriftführer/-in, einem/einer Schatzmeister/-in und zwei Beisitzern. Die Beisitzer können vom Vorstand zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit bestellt werden.

(2) Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren für die erste Amtsperiode gewählt, danach auf die Dauer von 3 Jahren. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

(4) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtszeit aus, ist binnen eines Monats nach Ausscheiden ein neues Mitglied für die restliche Amtszeit durch den Vorstand zu berufen und zu wählen.

(5) Die Mitglieder des Vorstandes müssen stets auch Mitglieder der Gesellschaft sein.

9 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes

(1) Die Sitzungen werden von dem/der Vorsitzenden oder dem/der stellvertretenden Vorsitzenden oder von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern mindestens 14 Tage im voraus telefonisch oder schriftlich (Kurier, Post, fax oder e-mail) einberufen. Beschlußfähig ist der Vorstand, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Abwesenheit der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden wählen die anwesenden Vortandsmitglieder aus ihrer Mitte eine/-n Sitzungsleiter/-in.

(2) Für die Beschlußfassung entscheidet – außer in den Fällen gemäß § 4 (3) [d]- die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden, der/des stellvertretenden Vorsitzenden bezw. der/des Sitzungsleiters/-rin den Ausschlag.

10 Wissenschaftlicher Beirat

(1) Der Vorstand ernennt jeweils für die Dauer von 2 Jahren die Sprecher und die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates. Dieser soll den Vorstand unterstützen und in den Vereinszwecken dienenden Fragen fachlich beraten.

(2) Der Beirat besteht aus 7 Mitgliedern. Eine Zuwahl ist auch während der zweijährigen Amtsperiode gestattet. Mitglieder des Beirats sollen Mitglieder des Vereins sein.

(3) Der Beirat wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich zu einer Sitzung einberufen.

11 Vereinsgericht

Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern bzw. Organen der Gesellschaft wird ein Vereinsgericht angerufen. Dieses besteht aus mindestens einer rechtskundigen Person, die nicht Mitglied der Gesellschaft sein muß.

12 Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit neun Zehntel der abgegebenen gültigen Stimmen.

Der philosophische Gesprächskreis im MEDICI

Am Abend des gleichen Tages trifft man sich im MEDICI, um auf gleicher Weise ein philosophisches Gespräch zu führen.  Das von dem Pariser Innenarchitekten Jacques Garcia geschaffene Kunstwerk MEDICI mit historischen Extravaganzen hat bereits im Ausland einen Namen gemacht. Der Besitzer Karl-Heinz Kögel zieht durch seinen Medienpreis Prominenz aus Politik, Industrie und Showbiz aus der ganzen Welt in sein Lokal, als da schon waren: Jasir Arafat, Boris Jelzin, König Hussein von Jordanien, Veronica Ferres, Francois Mitterand, Wolfgang Joop und nicht zuletzt Bill Clinton. Schon am Eingang locken hell lodernde Feuerbecken, dem olympischen Feuer gleich, die Gäste in das gemütliche Ambiente, im Stil des 19. Jahrhunderts.

 „Gasträume brauchen eine Seele“, so der Erbauer Jacques Garcia und „Menschen brauchen Anregungen für die Seele“, so Greta Hessel. Mit dieser kosmopolitischen Lebenseinstellung zieht sie Jung und Alt und nicht nur Menschen aus Baden-Baden an. Philosophisch Interessierte strömen mittlerweile aus Karlsruhe, oder Offenburg  und schon viele Gäste, die in Baden-Baden kurten, erinnern sich an ein besonders schönes Gespräch. Dabei sind die Preise erschwinglich, denn die Lust am Denken, der Genuss des Weines, oder ein kleiner Snacks zwischendurch, soll durch nichts gestört werden.

             

Hörerstimmen:

Dorothea P. aus Varnhalt 94 Jahre:

Liebe Frau Hessel, mit Vergnügen nahm ich am „Philosophischen Kreis“, den Sie gegründet haben, teil. Sie und die Zuhörer nahmen mich trotz meines hohen Alters an, wofür ich dankbar bin. Nun wird es mir beschwerlich, weiterhin die interessanten Gespräche verfolgen zu können. Augen und Ohren machen mir zu schaffen. Alle guten Wünsche für Sie, liebe Frau Hessel. Es grüßt Sie herzliche Ihre Dorothea P. Varnhalt am 1. Juli 2003

                        

 

 

 

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